Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

von Thomas Gauss

1. Geltungsbereich

1.1 Meine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden

nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Meine Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen

in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie

für den Kunden zumutbar sind.

2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte

Ware erwerben zu wollen. Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende

Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei

mir anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch

Lieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und

rechtzeitigen Selbstbelieferung durch meinen Zulieferer. Das gilt nur für

den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von mir zu vertreten ist. Der Kunde

wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die

geleisteten Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalte ich mir das Eigentum an der

Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

3.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalte ich das Eigentum an der

Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden

Geschäftsbeziehung vor.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, mir eine Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im

Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung

der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie

den eigenen Wohnsitzwechsel hat mir der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

3.4 ich bin berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere

bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer

3.3 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

3.5 Ist der Kunde Unternehmer so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen

Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt mir bereits jetzt alle

Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die

Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Ich nehme die

Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung

der Forderung ermächtigt. Ich behalten mir vor, die Forderung selbst einzuziehen,

sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht

ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets

im Namen und im Auftrag für mich. Erfolgt eine Verarbeitung mit mir nicht

gehörenden Gegenständen, so erwerbe ich an der neuen Sache das

Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu

den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die

Ware mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Beim Verkauf von Waren an Verbraucher ist

grundsätzlich bar und ohne Abzug ( Skonto, Rabatt usw. ) zu bezahlen.

4.2 Die Bestellung von Nichtlagerware setzt eine Anzahlung in Höhe von

30% voraus.

4.3 Ich weise darauf hin, dass Verzug auch ohne eine Mahnung meinererseits

spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang der

Rechnung eintritt. Ab Eintritt des Verzugs berechne ich Verzugszinsen.

Der Verzugszinssatz beträgt bei Geschäften mit Verbrauchern 5% über

dem Basiszinssatz, bei Geschäften mit Unternehmern 8% über dem

Basiszinssatz.

5. Mängelansprüche – Verjährungsfrist

5.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften,

Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten.

Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen

Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen

Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des

Naturproduktes Holz und stellt keinen Mangel dar.

5.2 Ist eine Ware erkennbar mangelhaft, so muss der Kunde uns das innerhalb

von zwei Wochen nach Übergabe oder Ablieferung mitteilen.

5.3 Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:

a) Ich bin zur Nacherfüllung verpflichtet und werde diese – falls der

Käufer Unternehmer ist nach unserer Wahl – durch Beseitigung des

Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.

b) Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt

ist ausgeschlossen, wenn unsere Pflichtverletzung nur unerheblich ist.

5.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:

a) Bei der Lieferung von Baumaterialien, die eingebaut wurden und die

Mangelhaftigkeit eines Bauwerks verursacht haben 5 Jahre.

b) Bei der Lieferung sonstiger neuer Ware an Unternehmer 1 Jahr.

c) Im übrigen 2 Jahre.

Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache.

6. Haftung auf Schadensersatz

6.1 Bei einer von mir zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Für sonstige Schäden gilt folgendes:

a) Für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung von mir

oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, hafte

ich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

infolge einfacher Fahrlässigkeit von mir, unserer gesetzlichen Vertreter

oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren

vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des

Liefergegenstandes begrenzt.

c) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung

von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher

Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

d) Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit

beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers

nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.

6.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern ich

einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die

Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

6.4 Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle

des Schadensersatzes statt der Leistung oder die Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Esslingen.

8. Datenspeicherung

Ich weise darauf hin, dass ich die Kundendaten unter Beachtung der

Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.