Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Thomas Gauss
1. Geltungsbereich
1.1 Meine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden.
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Meine Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen
in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie
für den Kunden zumutbar sind.
2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei
mir anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Lieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch meinen Zulieferer. Das gilt nur für
den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von mir zu vertreten ist. Der Kunde
wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
geleisteten Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalte ich mir das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
3.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalte ich das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, mir eine Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie
den eigenen Wohnsitzwechsel hat mir der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3.4 ich bin berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer
3.3 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
3.5 Ist der Kunde Unternehmer so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt mir bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Ich nehme die
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung
der Forderung ermächtigt. Ich behalten mir vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
3.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets
im Namen und im Auftrag für mich. Erfolgt eine Verarbeitung mit mir nicht
gehörenden Gegenständen, so erwerbe ich an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu
den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Beim Verkauf von Waren an Verbraucher ist
grundsätzlich bar und ohne Abzug ( Skonto, Rabatt usw. ) zu bezahlen.
4.2 Die Bestellung von Nichtlagerware setzt eine Anzahlung in Höhe von
30% voraus.
4.3 Ich weise darauf hin, dass Verzug auch ohne eine Mahnung meinererseits
spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang der
Rechnung eintritt. Ab Eintritt des Verzugs berechne ich Verzugszinsen.
Der Verzugszinssatz beträgt bei Geschäften mit Verbrauchern 5% über
dem Basiszinssatz, bei Geschäften mit Unternehmern 8% über dem
Basiszinssatz.
5. Mängelansprüche – Verjährungsfrist
5.1 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften,
Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten.
Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen
Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen
Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des
Naturproduktes Holz und stellt keinen Mangel dar.
5.2 Ist eine Ware erkennbar mangelhaft, so muss der Kunde uns das innerhalb
von zwei Wochen nach Übergabe oder Ablieferung mitteilen.
5.3 Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
a) Ich bin zur Nacherfüllung verpflichtet und werde diese – falls der
Käufer Unternehmer ist nach unserer Wahl – durch Beseitigung des
Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
b) Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt
ist ausgeschlossen, wenn unsere Pflichtverletzung nur unerheblich ist.
5.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:
a) Bei der Lieferung von Baumaterialien, die eingebaut wurden und die
Mangelhaftigkeit eines Bauwerks verursacht haben 5 Jahre.
b) Bei der Lieferung sonstiger neuer Ware an Unternehmer 1 Jahr.
c) Im übrigen 2 Jahre.
Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache.
6. Haftung auf Schadensersatz
6.1 Bei einer von mir zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Für sonstige Schäden gilt folgendes:
a) Für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung von mir
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, hafte
ich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
infolge einfacher Fahrlässigkeit von mir, unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren
vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des
Liefergegenstandes begrenzt.
c) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung
von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher
Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
d) Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit
beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
6.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern ich
einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
6.4 Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle
des Schadensersatzes statt der Leistung oder die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Esslingen.
8. Datenspeicherung
Ich weise darauf hin, dass ich die Kundendaten unter Beachtung der
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.